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SAT-Admin Lizenzerfassung

SAT-Admin


Weisungen für die Lizenzerfassung und Vorstandsmeldung

Grundsatz
Seit der Einführung der Vereinsadministration des SSV, werden die Adressen, Lizenzen und Abonnements unseren Mitglieder und die Funktionen der Vorstandsmitglieder sowie auch die Vereins und Verbandsadressen in dieser verwaltet. Zuständig für die Mutationen in der Vereinsadministration sind primär die Vereine.

Für die Handhabung im Grundsätzlichen und die Vergabe der Zugriffsberechtigung gelten die Weisungen und Bedienungsanleitungen des SSV.

Lizenzkarte
Jeder Schütze bestimmt seinen Stammverein für das Folgejahr bis zum 1. Dezember und teilt seinem bisherigen und seinem zukünftigen Stammverein einen allfälligen Vereinswechsel mit.
Die Adressen sind grundsätzlich jährlich vom 1. Dezember - 15. Februar durch den Verein zu erfassen bzw. im Internet zu mutieren. Eine explizite Bestellung ist nicht erforderlich; der Druck erfolgt automatisch aufgrund der erfassten Daten.

Mitgliederkategorie für JS/JJ-Kursteilnehmer
Die JS-Kursteilnehmer müssen mit dieser Kategorie „JS/JJ-Kursteilnehmer(300m)“ erfasst werden. Die Erfassung mit dieser Kategorie gilt ebenfalls für diejenigen, welche einen Nachwuchskurs 300m besuchen (JJ-Schützen).

Vorstandsmeldung
Die Meldung der Vorstandsmitglieder (Präsident, Kassier, Sekretär, Jungschützenleiter und Empfänger Verbands-/SAT-Rechnung) müssen in der Vereinsadministration erfasst werden, so dass diese Daten von den Verbänden genutzt werden können.

Für die Kommunikation zwischen den Vereinen und Verbänden ist es Pflicht, pro Verein/Präsident eine eMail Adresse zu erfassen!

Abrechnung Verbandsbeiträge
Versand der Rechnung erfolgt an den in der VVA definierten „Empfänger Verbandsrechnung“ (Tätigkeit Mitgliedschaft).

Vereinsnummer gssv: 1.02.4.05

 

 USS Versicherung


Wer wird für die Prämienberechnung berücksichtigt?
Alle Personen, die im VVA unter dem entsprechenden Verein eingetragen sind
Passivmitglieder und übrige Adressen werden nicht berücksichtigt
Teilnehmer von Bundesprogrammen werden NICHT berücksichtigt

Welche Personen sind in der Basisversicherung für Vereine versichert?
Sämtliche Vereinsmitglieder wie auch:
· Vorstandsmitglieder und Teilnehmer von Arbeitsgruppen
· Teilnehmer und Instruktionspersonal von Jungschützen- und Nachwuchskursen (inkl. Teilnahme an Bundesübungen), einschliesslich Jungschützentreffen und Wettschiessen sowie an Kursen der Nachwuchsförderung im sportlichen Schiessen
· Übrige Schiessende, welche nicht Vereinsmitglieder sind; ausgenommen Teilnehmer an Schiessanlässen und von Organisationen gemäss Art. 30 (Spezialversicherungen)
· Mitarbeitende von Schiessplatzorganisationen und Schützenverbänden
· Personal des in eigener Regie geführten Wirtschaftsbetriebes, inklusive jugendliches Hilfspersonal unter Aufsicht eines Verantwortlichen
· Voraussetzung ist ehrenamtliche Tätigkeit
· Die Teilnehmer von Chilbi-, End-, Plausch-, Grümpel-, Volksschiessen, Ferienpässen, Nachwuchskursen, Trainings- und Übungsschiessen etc. welche vom versicherten Verein durchgeführt werden